So erhalten Sie eine kostenlose Auskunft über Ihre SCHUFA - Daten
Auskunfteien wie die Schufa speichern Verbraucherdaten, um Unternehmen Auskunft über die Bonität der Personen zu geben. Jeder hat aber das Recht zu erfahren, was dort über ihn gespeichert ist. Im Rahmen einer Finanzierung wird die Bank oder Sparkasse auf jeden Fall Ihre SCHUFA prüfen. Daher sollten Sie vorher darüber Bescheid wissen.
Nach Paragraf § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes können Verbraucher seit dem 1. April bei jeder Auskunftei eine Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten und ihre sogenannten Scoring-Werte verlangen. Einmal im Jahr ist das laut Gesetz kostenlos.
Mehrere Auskunfteien bieten das Antrags-Formular dafür auf ihrer Internetseite an. Gerade die Schufa, als größte und mächtigste unter ihnen, macht es den Verbrauchern aber schwer, dorthin zu finden. User werden immer wieder geschickt zu den kostenpflichtigen Auskunftsangeboten geleitet.
So erhalten Sie Ihre kostenlose Auskunft:
Schritt 1: Formular auf der Schufa-Internetseite ausdrucken
Statt sich intuitiv von Begriffen wie "Bonitätsauskunft" oder "Schufa-Auskunft-Online" leiten zu lassen, ist es richtig, auf der Internetseite jeweils auf die Links zu "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz" zu klicken.
Hier kommen Sie direkt auf die Seite mit dem Formular. Es ist als PDF hinterlegt, das Sie ausdrucken müssen. Klicken Sie unten auf der Seite auf das Symbol mit der kleinen Deutschlandflagge.
Alternativ ist das Formular auf englisch oder türkisch verfasst.
Schritt 2: Formular schriftlich ausfüllen
Füllen Sie die erste Seite des Formulars aus. In der Regel müssen Sie nur die Angaben zur Person machen. Die "sonstigen Angaben" sind für eine Auskunft nicht notwendig.
Machen Sie ein Kreuzchen bei "Bestellung Datenübersicht nach § 34 BDSG" und ein Kreuzchen bei "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte", wenn Sie auch ihren aktuellen Wahrscheinlichkeitswert bekommen möchten. Beides ist kostenlos.
ACHTUNG: Kreuzen Sie nicht aus Versehen die "Alternative Bestellung" an, die kostenpflichtig ist.
Sie brauchen also keine Bankverbindung angeben!
Schritt 3: Personalausweis oder Pass fotokopieren
Machen Sie eine Fotokopie von der Vor- und Rückseite Ihres Ausweises (alternativ Meldebescheinigung). Dort müssen Vor- und Nachname, Ihre vollständige aktuelle Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum und Geburtsort zu lesen sein. Legen Sie die Fotokopien zu der ausgefüllten ersten Seite des Formulars.
Schritt 4: Formular abschicken
Die zweite Seite des Formulars dient nur der Information. Die müssen Sie nicht mit abschicken. Schreiben Sie die Adresse der Schufa auf einen Briefumschlag, sowie Ihren Absender.
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum
Kleben Sie auf den Briefumschlag eine Briefmarke. In der Regel sind für 3 Din-A-4-Seiten 60 Cent (Stand: Juni 2014) ausreichend. Das sind die einzigen Kosten, die Ihnen entstehen sollten.
Schritt 5: Datenauskunft überprüfen
Binnen sechs Wochen sollte die Schufa Ihnen Ihre Auskunft zukommen lassen. Die Antwort gibt Auskunft darüber, woher die Daten von Ihnen stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.
Prüfen Sie dort die Vermerke. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, diese zu verstehen, können Sie bei der Schufa anrufen unter der Nummer 0611 – 92780 oder sich mit dem Schreiben an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe wenden. Verbraucherschützer kritisieren immer wieder, dass die Auskünfte schwer verständlich formuliert sind.